IX-B.24.3
GSK
CH-GL
Art. 38 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Transparenz
Die Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS)
Art. 38 GSK · Transparenz
1. Die SFS legt offen, welche Empfängerinnen und Empfänger für welche Bereiche wie hohe Beiträge erhalten haben.
2. Sie veröffentlicht die Informationen gemäss Absatz 1 sowie ihre Rechnung jährlich auf ihrer Webseite.