IX-B.24.2
VKGG
CH-GL
Art. 1 Verordnung zum Kantonalen Geldspielgesetz (VKGG) - Gegenstand
Allgemeines
Art. 1 VKGG · Gegenstand
1. Diese Verordnung enthält ergänzende und ausführende Bestimmungen zum Bundesrecht sowie zu den interkantonalen und kantonalen Vorschriften betreffend das Geldspielwesen, insbesondere zur Durchführung von Kleinspielen und zum Betrieb von Spiellokalen.