IX-B.24.1
KGG
CH-GL
Art. 1 Kantonales Geldspielgesetz (KGG) - Gegenstand
Allgemeines
Art. 1 KGG · Gegenstand
1. Dieses Gesetz regelt ergänzend zum Bundesrecht und den interkantonalen Vorschriften das kantonale Geldspielwesen.
2. Die in Artikel 3 BGS enthaltene Umschreibung der Ausdrücke gilt auch für die Begriffe im kantonalen Recht.