IX-B.22.8
CH-GL
Art. 2 Gebührentarif für Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten sowie Spielsalons
Art. 2 Gebührentarif für Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten sowie Spielsalons
1. Für Spielsalons wird zusätzlich je nach Art und Grösse eine pauschale Grundgebühr von 2500 Franken bis 5000 Franken pro Jahr erhoben.