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IV-G.5.4 CH-GL

Art. 2 Beschluss über den Schutz des Auenobjektes «Hinter Klöntal» - Schutzziele

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Art. 2 Beschluss über den Schutz des Auenobjektes «Hinter Klöntal» · Schutzziele

1. Die Schutzziele sind in Artikel 4 der Auenverordnung festgelegt.

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