IV-G.5.3
CH-GL
Art. 7 Beschluss über den Schutz des Amphibienlaichgebietes «Feldbach» Mollis (Schutzbeschluss Feldbach) - Pflege, Unterhalt und Pflegeplan
Art. 7 Schutzbeschluss Feldbach · Pflege, Unterhalt und Pflegeplan
1. Das Schutzgebiet ist fachgerecht zu unterhalten und zu pflegen. Die dafür erforderlichen Massnahmen sind von den Verboten gemäss Artikel 3 ausgenommen. Sie werden im Pflegeplan festgelegt.
2. Die Abteilung Umweltschutz und Energie beschliesst den Pflegeplan nach Anhörung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, der Gemeinde Glarus Nord, der interessierten Organisationen und kantonalen Fachstellen. Der Pflegeplan wird periodisch überprüft.
3. Die Abteilung Umweltschutz und Energie trägt die Kosten für die Massnahmen gemäss dem Pflegeplan, soweit sie nicht von Dritten finanziert werden.