Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-G.5.3 CH-GL

Art. 4 Beschluss über den Schutz des Amphibienlaichgebietes «Feldbach» Mollis (Schutzbeschluss Feldbach) - Besondere Vorschriften für die Zone 1 (Kernzone)

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Art. 4 Schutzbeschluss Feldbach · Besondere Vorschriften für die Zone 1 (Kernzone)

1. Die Gewässer sind soweit wie möglich fischfrei zu halten.

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