IV-G.5.3
CH-GL
Art. 2 Beschluss über den Schutz des Amphibienlaichgebietes «Feldbach» Mollis (Schutzbeschluss Feldbach) - Ziele
Art. 2 Schutzbeschluss Feldbach · Ziele
1. Das Schutzgebiet soll als Biotop sowie als bedeutendes Element der Landschaft ungeschmälert erhalten bleiben.
2. Die im Gebiet vorkommenden wildlebenden Pflanzen, Tiere und Pilze sollen vor Schädigung, Gefährdung oder Störung bewahrt werden.
3. Die Amphibienvorkommen im Schutzgebiet sollen gesichert und ihr Lebensraum bei sich bietenden Gelegenheiten im Sinne des Bundesrechts verbessert werden.