IV-G.2.1
CH-GL
Art. 2 Verordnung über die Gewährung von Kantons- und Gemeindebeiträgen im Bereich Denkmalpflege und Ortsbildschutz - Reduktion der Beitragsleistungen
Art. 2 Verordnung über die Gewährung von Kantons- und Gemeindebeiträgen im Bereich Denkmalpflege und Ortsbildschutz · Reduktion der Beitragsleistungen
1. Die Kosten für Arbeiten, die auf eine fahrlässige Vernachlässigung des Gebäudeunterhaltes zurückzuführen sind, können bei der Berechnung der Beiträge ausgeschlossen werden.