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IV-F.2 CH-GL

Art. 1 Verordnung über die Landesbibliothek - Tätigkeitsbereich

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Art. 1 Verordnung über die Landesbibliothek · Tätigkeitsbereich

1. Der Kanton Glarus betreibt eine öffentliche Bibliothek als Zentrum für Information, Begegnung, Bildung, Kulturpflege, Heimatkunde, Freizeitgestaltung und Unterhaltung.

Tätigkeitsbereich Art. 2 Verordnung über die Landesbibliothek →

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