Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-F.1 CH-GL

Art. 1 Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens

1. Der Kanton fördert das kulturelle Leben, insbesondere Kunst und Wissenschaft.

Kanton Glarus IV-F.1 Art. 2 Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →