IV-F.1.1
CH-GL
Art. 8 Kulturfondsverordnung - Arten
Begünstigungen
Art. 8 Kulturfondsverordnung · Arten
1. Unterstützt bzw. gefördert werden kulturelle Projekte, Werke und Veranstaltungen. Periodisch können der Glarner Kulturpreis und Anerkennungspreise zur Auszeichnung von kulturellen Leistungen verliehen werden.