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IV-F.1.1 CH-GL

Art. 8 Kulturfondsverordnung - Arten

Begünstigungen
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Art. 8 Kulturfondsverordnung · Arten

1. Unterstützt bzw. gefördert werden kulturelle Projekte, Werke und Veranstaltungen. Periodisch können der Glarner Kulturpreis und Anerkennungspreise zur Auszeichnung von kulturellen Leistungen verliehen werden.

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