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IV-E.5 CH-GL

Art. 7 Verordnung über den Marty’schen Stipendienfonds - Veröffentlichung

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Art. 7 Verordnung über den Marty’schen Stipendienfonds · Veröffentlichung

1. Das Departement weist im Rahmen der Bearbeitung der staatlichen Stipendien auf die Möglichkeit zum Bezug zusätzlicher Stipendien aus diesem Fonds hin.

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