IV-E.5
CH-GL
Art. 7 Verordnung über den Marty’schen Stipendienfonds - Veröffentlichung
Art. 7 Verordnung über den Marty’schen Stipendienfonds · Veröffentlichung
1. Das Departement weist im Rahmen der Bearbeitung der staatlichen Stipendien auf die Möglichkeit zum Bezug zusätzlicher Stipendien aus diesem Fonds hin.