Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-D.1.3 CH-GL

Art. 7 Sportfondsverordnung - Auflagen, Verfall

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Sportfondsverordnung · Auflagen, Verfall

1. Die Beiträge können mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden. Zusicherungen sind grundsätzlich befristet.

← Art. 6 Sportfondsverordnung Geltungsbereich Art. 8 Sportfondsverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →