Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-C.2.5 CH-GL

Art. 6 Berufsauftrag für die Lehrpersonen ab der Sekundarstufe II und des Brückenangebotes - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Berufsauftrag für die Lehrpersonen ab der Sekundarstufe II und des Brückenangebotes · Inkrafttreten

1. Der Berufsauftrag tritt am 1. August 2013 in Kraft.

← Art. 5a Berufsauftrag für die Lehrpersonen ab der Sekundarstufe II und des Brückenangebotes Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →