IV-C.2.5
CH-GL
Art. 1 Berufsauftrag für die Lehrpersonen ab der Sekundarstufe II und des Brückenangebotes - Geltungsbereich
Art. 1 Berufsauftrag für die Lehrpersonen ab der Sekundarstufe II und des Brückenangebotes · Geltungsbereich
1. Der Berufsauftrag umschreibt die Tätigkeitsbereiche für Lehrpersonen der kantonalen Schulen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe sowie aller Bildungsgänge der Brücken- und Integrationsangebote, der Unterstufe und des ersten Teils der Mittelstufe des Gymnasiums sowie der Sportschule.