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IV-C.2.5 CH-GL

Art. 1 Berufsauftrag für die Lehrpersonen ab der Sekundarstufe II und des Brückenangebotes - Geltungsbereich

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Art. 1 Berufsauftrag für die Lehrpersonen ab der Sekundarstufe II und des Brückenangebotes · Geltungsbereich

1. Der Berufsauftrag umschreibt die Tätigkeitsbereiche für Lehrpersonen der kantonalen Schulen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe sowie aller Bildungsgänge der Brücken- und Integrationsangebote, der Unterstufe und des ersten Teils der Mittelstufe des Gymnasiums sowie der Sportschule.

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