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IV-C.2.4 CH-GL

Art. 8 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen - Beurteilungskriterien

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Art. 8 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen · Beurteilungskriterien

1. Als Basis für die Beurteilungskriterien gelten die Arbeitsfelder gemäss Berufsauftrag.

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