IV-C.2.4
CH-GL
Art. 6 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen - Formelle Mitarbeiterbeurteilung
Art. 6 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen · Formelle Mitarbeiterbeurteilung
1. Aus den Resultaten von Mitarbeitergespräch, Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch wird im Sinne einer Gesamtbeurteilung die formelle Mitarbeiterbeurteilung erstellt.
2. Das Gesamtergebnis der Beurteilung ist in schriftlicher Form festzuhalten und hat auf die vom Arbeitgeber vorgesehenen Vorgaben betreffend Weiterbildung und weiterer Fördermassnahmen Bezug zu nehmen.