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IV-C.2.4 CH-GL

Art. 5 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen - Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch

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Art. 5 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen · Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch

1. Der Unterrichtsbesuch und das Unterrichtsgespräch ermöglichen es, die Lehrperson in ihrer Unterrichtstätigkeit besser kennenzulernen, deren Arbeit zu würdigen und einzuschätzen.

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