IV-C.2.4
CH-GL
Art. 5 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen - Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch
Art. 5 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen · Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch
1. Der Unterrichtsbesuch und das Unterrichtsgespräch ermöglichen es, die Lehrperson in ihrer Unterrichtstätigkeit besser kennenzulernen, deren Arbeit zu würdigen und einzuschätzen.