Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-C.2.4 CH-GL

Art. 4 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen - Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung

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Art. 4 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen · Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung

1. Das Mitarbeitergespräch dient dem Austausch über die Leistungen der Lehrperson und klärt, wie weit die vereinbarten Ziele erreicht worden sind.

2. Es bezweckt insbesondere die fachliche und soziale Kompetenz der Lehrpersonen zu fördern.

3. Als Instrument der Qualitätssicherung vertieft es den regelmässigen Kontakt zwischen direkten Vorgesetzten und Lehrpersonen.

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