IV-C.2.4
CH-GL
Art. 11 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen - Prozess
Art. 11 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen · Prozess
1. Die Schulleitung leitet den Förderungs- und Beurteilungsprozess ein und führt Unterrichtsbesuche durch.
2. Mitarbeitergespräche und Unterrichtsbesuche finden mindestens jedes zweite Jahr statt. Für Lehrpersonen mit einem Pensum von weniger als 30 Stellenprozenten kann vom Arbeitgeber mittels genereller Regelung eine längere Gesprächs- und Besuchsperiode festgelegt werden.
3. Die formelle Mitarbeiterbeurteilung findet mindestens alle vier Jahre statt.