Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-C.2.4 CH-GL

Art. 1 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen - Geltungsbereich

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Art. 1 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Rahmenbedingungen zur Beurteilung und Förderung von Lehrpersonen an öffentlichen Schulen und deren Mitwirkung.

2. Die Auswirkungen der Förderung und Beurteilung der Lehrpersonen richten sich nach dem für die entsprechenden Arbeitgeber geltenden weiteren Personalrecht.

Geltungsbereich Art. 2 Verordnung zur Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen →

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