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IV-C.1.3 CH-GL

Art. 9 Reglement über die Weiterbildung der Lehrpersonen - Kostenbeteiligung der Lehrpersonen

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Art. 9 Reglement über die Weiterbildung der Lehrpersonen · Kostenbeteiligung der Lehrpersonen

1. Für kurzfristige Abmeldungen von Individualkursen, kann den Lehrpersonen eine Umtriebsentschädigung auferlegt werden, falls keine ausreichende Begründung für das Fernbleiben vorgebracht wird. Die Abteilung Volksschule regelt das Weitere.

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