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IV-C.1.3 CH-GL

Art. 6 Reglement über die Weiterbildung der Lehrpersonen - Organisation

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Art. 6 Reglement über die Weiterbildung der Lehrpersonen · Organisation

1. Die Abteilung Volksschule erlässt Richtlinien über die Organisation und die Administration der Weiterbildung.

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