IV-B.71.2
CH-GL
Art. 60 Vereinbarung über die «Ost - Ostschweizer Fachhochschule» - Leistungsauftrag und Trägerbeitrag des Kantons St. Gallen
Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen
Art. 60 Vereinbarung über die «Ost - Ostschweizer Fachhochschule» · Leistungsauftrag und Trägerbeitrag des Kantons St. Gallen
1. Der erste Leistungsauftrag und der erste Trägerbeitrag des Kantons St. Gallen nach diesem Erlass gelten für die Jahre 2021 bis 2022.