Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-B.71.2 CH-GL

Art. 60 Vereinbarung über die «Ost - Ostschweizer Fachhochschule» - Leistungsauftrag und Trägerbeitrag des Kantons St. Gallen

Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen
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Art. 60 Vereinbarung über die «Ost - Ostschweizer Fachhochschule» · Leistungsauftrag und Trägerbeitrag des Kantons St. Gallen

1. Der erste Leistungsauftrag und der erste Trägerbeitrag des Kantons St. Gallen nach diesem Erlass gelten für die Jahre 2021 bis 2022.

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