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IV-B.71.2 CH-GL

Art. 24 Vereinbarung über die «Ost - Ostschweizer Fachhochschule» - Revisionsstelle

Zuständigkeiten
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Art. 24 Vereinbarung über die «Ost - Ostschweizer Fachhochschule» · Revisionsstelle

1. Die Revisionsstelle prüft das Rechnungswesen und die Jahresrechnung der Hochschule, erstattet dem Hochschulrat Bericht und stellt Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung der Jahresrechnung.

2. Ist die Finanzkontrolle des Kantons St. Gallen Revisionsstelle, erfüllt sie besondere Aufträge in sachgemässer Anwendung der Vorschriften zur Finanzkontrolle im Kanton St. Gallen.

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