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IV-B.71.2 CH-GL

Art. 1 Vereinbarung über die «Ost - Ostschweizer Fachhochschule» - Rechtsnatur und Sitz

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Vereinbarung über die «Ost - Ostschweizer Fachhochschule» · Rechtsnatur und Sitz

1. Die «Ost - Ostschweizer Fachhochschule» ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit (nachfolgend: Hochschule) und dem Recht auf Selbstverwaltung.

2. Sitz der Hochschule ist St. Gallen.

3. Die Hochschule betreibt an den Standorten Buchs, Rapperswil und St. Gallen Lehre und Forschung. Die Hochschule kann im Rahmen des Leistungsauftrags an weiteren Standorten tätig sein.

Rechtsnatur und Sitz Art. A1-1 Vereinbarung über die «Ost - Ostschweizer Fachhochschule» →

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