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IV-B.4.6 RSPSCH CH-GL

Art. 5 Reglement über den Bildungsgang Sportschule der Kantonsschule Glarus (Sportschulreglement, RSpSch) - Ausserordentliche Aufnahme

Aufnahme und Austritt
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Art. 5 Sportschulreglement, RSpSch · Ausserordentliche Aufnahme

1. Lernende aus anderen anerkannten Sportschulen können aufgenommen werden, wenn sie die Aufnahmebedingungen erfüllen.

2. Die Aufnahme während des laufenden Schuljahres kann in Ausnahmefällen erfolgen.

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