Art. 5 Reglement über den Bildungsgang Fachmittelschule der Kantonsschule Glarus (Reglement Fachmittelschule, RFMS) - Ausserordentliche Aufnahme
Art. 5 Reglement Fachmittelschule, RFMS · Ausserordentliche Aufnahme
1. Lernende aus ausserkantonalen, staatlich anerkannten Mittelschulen können gemäss ihrem Promotionsstand in die Fachmittelschule aufgenommen werden.
2. Die Schulleitung kann einer Aufnahme auch zustimmen, wenn eine gleichwertige Vorbildung nachgewiesen ist.
3. Lernende des Gymnasiums der Kantonsschule Glarus können bei erfüllten Promotionsbedingungen prüfungsfrei an die Fachmittelschule übertreten und werden definitiv aufgenommen. Werden die Promotionsbedingungen des Gymnasiums nicht erfüllt, entscheidet die Schulleitung auf Gesuch hin über eine Aufnahme.
4. Eine Aufnahme nach Beginn des letzten Schuljahres ist nicht möglich.
5. Sind die Umstände einer ausserordentlichen Aufnahme nur teilweise klar oder ist die Prognose der schulischen Leistungen schwierig, kann die Schulleitung auch eine provisorische Aufnahme beschliessen.