Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-B.4.3 RFMSREGC CH-GL

Art. 22 Reglement über den Bildungsgang Fachmittelschule der Kantonsschule Glarus (Reglement Fachmittelschule, RFMS) - Bestehen

Fachmaturität
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Art. 22 Reglement Fachmittelschule, RFMS · Bestehen

1. Die Fachmaturität ist bestanden, wenn eine eigenständige, berufsfeldspezifische, in Bezug zum 24-wöchigen Praktikum stehende, schriftliche Fachmaturitätsarbeit mit mündlicher Präsentation als mindestens genügend bewertet wurde sowie die Zulassungsvoraussetzungen gemäss Artikel 21 erfüllt sind.

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