IV-B.4.3
RFMSREGC
CH-GL
Art. 22 Reglement über den Bildungsgang Fachmittelschule der Kantonsschule Glarus (Reglement Fachmittelschule, RFMS) - Bestehen
Fachmaturität
Art. 22 Reglement Fachmittelschule, RFMS · Bestehen
1. Die Fachmaturität ist bestanden, wenn eine eigenständige, berufsfeldspezifische, in Bezug zum 24-wöchigen Praktikum stehende, schriftliche Fachmaturitätsarbeit mit mündlicher Präsentation als mindestens genügend bewertet wurde sowie die Zulassungsvoraussetzungen gemäss Artikel 21 erfüllt sind.