Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-B.4.3 RFMSREGC CH-GL

Art. 20 Reglement über den Bildungsgang Fachmittelschule der Kantonsschule Glarus (Reglement Fachmittelschule, RFMS) - Dauer

Fachmaturität
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Art. 20 Reglement Fachmittelschule, RFMS · Dauer

1. Der Erwerb des Fachmaturitätszeugnisses erfolgt in der Regel unmittelbar nach Erhalt des Fachmittelschulausweises. In begründeten Fällen kann von der Schulleitung ein zeitlicher Unterbruch von maximal drei Jahren nach Erhalt des Fachmittelschulausweises akzeptiert werden.

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