IV-B.4.3
RFMSREGC
CH-GL
Art. 20 Reglement über den Bildungsgang Fachmittelschule der Kantonsschule Glarus (Reglement Fachmittelschule, RFMS) - Dauer
Fachmaturität
Art. 20 Reglement Fachmittelschule, RFMS · Dauer
1. Der Erwerb des Fachmaturitätszeugnisses erfolgt in der Regel unmittelbar nach Erhalt des Fachmittelschulausweises. In begründeten Fällen kann von der Schulleitung ein zeitlicher Unterbruch von maximal drei Jahren nach Erhalt des Fachmittelschulausweises akzeptiert werden.