Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-B.4.3 RFMSREGC CH-GL

Art. 2 Reglement über den Bildungsgang Fachmittelschule der Kantonsschule Glarus (Reglement Fachmittelschule, RFMS) - Aufnahmeberechtigung

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Reglement Fachmittelschule, RFMS · Aufnahmeberechtigung

1. Anspruch auf Aufnahme in die Fachmittelschule haben Lernende mit Wohnsitz im Kanton Glarus, welche die Aufnahmebedingungen gemäss Artikel 3 und 4 erfüllen.

2. Lernende, welche ausserhalb des Kantons wohnen, können aufgenommen werden, soweit dies die Klassengrössen erlauben.

3. Vorbehalten bleiben anderslautende interkantonale Vereinbarungen.

← Art. 1 Reglement Fachmittelschule, RFMS Reglement über den Bildungsgang Fachmittelschule der Kantonsschule Glarus (Reglement Fachmittelschule, RFMS) - Geltungsbereich Art. 3 Reglement Fachmittelschule, RFMS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →