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IV-B.4.3 RFMSREGC CH-GL

Art. 19 Reglement über den Bildungsgang Fachmittelschule der Kantonsschule Glarus (Reglement Fachmittelschule, RFMS) - Bestehen

Fachmittelschulabschluss
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Art. 19 Reglement Fachmittelschule, RFMS · Bestehen

1. Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a. | der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4 beträgt; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b. | höchstens drei Fachnoten ungenügend sind; sowie | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c. | die Summe der Notenabweichungen von 4 nach unten nicht mehr als 2,0 Punkte beträgt. | | |

2. Als Fachnoten zählen die Note der selbstständigen Arbeit mit Präsentation, bei Fächern mit Abschlussprüfung der Durchschnitt aus Erfahrungsnote und Abschlussprüfung und bei Fächern ohne Abschlussprüfung die Erfahrungsnote.

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