Art. 17 Reglement über den Bildungsgang Fachmittelschule der Kantonsschule Glarus (Reglement Fachmittelschule, RFMS) - Berufsfeld
Art. 17 Reglement Fachmittelschule, RFMS · Berufsfeld
1. Bis zum Ende der ersten Klasse kann ein Wechsel des Berufsfeldes auf ein schriftliches Gesuch hin durch die Schulleitung bewilligt werden.
2. Nach der ersten Klasse erfolgt ein Wechsel des Berufsfeldes nur noch, wenn sich dieser aufgrund einer Repetition zwingend ergibt.
3. Soll nach Erlangen des Fachmittelschulausweises die Fachmaturität in einem anderen, an der Fachmittelschule angebotenen Berufsfeld absolviert werden, kann die Schulleitung dies auf Antrag genehmigen.
4. Für die weitere Ausbildung vorausgesetzte, fehlende Kompetenzen sind bei einem Berufsfeldwechsel in jedem Fall zu kompensieren beziehungsweise zu erwerben. Die Schulleitung legt die dazu nötigen Leistungen im Einzelfall fest.
5. In der zweiten Klasse muss ein dreiwöchiges Praktikum in einer Institution des Berufsfeldes absolviert werden.