IV-B.4.2
RGYM
CH-GL
Art. 9 Reglement über den Bildungsgang Gymnasium der Kantonsschule Glarus (Reglement Gymnasium, RGym) - Zeugnisse und Zwischenberichte
Promotion
Art. 9 Reglement Gymnasium, RGym · Zeugnisse und Zwischenberichte
1. Die Lernenden der ersten bis dritten Klassen erhalten auf Ende des Semesters ein Zeugnis, welches über die Leistungen im abgelaufenen Semester Aufschluss gibt.
2. Die Lernenden der vierten bis sechsten Klassen erhalten auf Ende des ersten Semesters schriftliche Zwischenberichte (Noten) und auf Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis, welches über die Leistungen im abgelaufenen Schuljahr Aufschluss gibt.
3. In besonderen Fällen, wie längere Abwesenheit infolge Krankheit oder Urlaub, kann von der Abgabe eines Zeugnisses oder Zwischenberichtes abgesehen werden.