IV-B.4.2
RGYM
CH-GL
Art. 5 Reglement über den Bildungsgang Gymnasium der Kantonsschule Glarus (Reglement Gymnasium, RGym) - Ausserordentliche Aufnahme
Aufnahme
Art. 5 Reglement Gymnasium, RGym · Ausserordentliche Aufnahme
1. Lernende aus ausserkantonalen, staatlich anerkannten Mittelschulen können gemäss ihrem Promotionsstand in die Kantonsschule aufgenommen werden.
2. Die Schulleitung kann einer Aufnahme auch zustimmen, wenn eine gleichwertige Vorbildung nachgewiesen ist.
3. Ein Übertritt aus der Fachmittelschule ans Gymnasium ist auf Gesuch hin möglich.
4. Eine Aufnahme nach Beginn des letzten Schuljahres ist nicht möglich.
5. Sind die Umstände einer ausserordentlichen Aufnahme nur teilweise klar oder ist die Prognose der schulischen Leistungen schwierig, kann die Schulleitung auch eine provisorische Aufnahme beschliessen.