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IV-B.4.2 RGYM CH-GL

Art. 4 Reglement über den Bildungsgang Gymnasium der Kantonsschule Glarus (Reglement Gymnasium, RGym) - Ordentliche Aufnahme

Aufnahme
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Art. 4 Reglement Gymnasium, RGym · Ordentliche Aufnahme

1. Für die Aufnahme ist eine Aufnahmeprüfung zu bestehen.

2. Für das Bestehen der Aufnahmeprüfung sind die Prüfungsnoten in Deutsch, Mathematik und dem Prüfungsgespräch sowie die Beurteilung der Fachleistung durch die abgebende Schule ausschlaggebend.

3. Die Aufnahme erfolgt nach bestandener Aufnahmeprüfung definitiv.

4. Die Schulleitung erlässt eine Weisung zur Aufnahmeprüfung, in welcher sie insbesondere Anmeldung, Durchführung und Bestehen der Prüfung regelt.

5. ...

6. Für ausserkantonale Lernende wird eine Prüfungsgebühr erhoben.

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