IV-B.4.2
RGYM
CH-GL
Art. 18a Reglement über den Bildungsgang Gymnasium der Kantonsschule Glarus (Reglement Gymnasium, RGym) - Aufenthalt im französischen Sprachraum
Unterricht
Art. 18a Reglement Gymnasium, RGym · Aufenthalt im französischen Sprachraum
1. Während der dritten oder vierten Klasse absolvieren die Lernenden einen zweiwöchigen Aufenthalt im französischen Sprachraum; in der Regel in der Schweiz.
2. Wird eine französischsprachige Mittelschule besucht, kann der Aufenthalt während des Semesters absolviert werden. Andernfalls findet er in den Ferien statt. Die Organisation liegt bei den Erziehungsberechtigten.