Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-B.4.2 RGYM CH-GL

Art. 17 Reglement über den Bildungsgang Gymnasium der Kantonsschule Glarus (Reglement Gymnasium, RGym) - Schwerpunktfach

Unterricht
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Art. 17 Reglement Gymnasium, RGym · Schwerpunktfach

1. Am Ende des ersten Semesters der vierten Klasse kann ein Wechsel des Schwerpunktfaches auf schriftliches Gesuch hin durch die Schulleitung bewilligt werden.

2. Nach der vierten Klasse erfolgt ein Wechsel eines Schwerpunktfaches nur noch, wenn sich dieser aufgrund einer Repetition oder einem Klassenwechsel zwingend ergibt.

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