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IV-B.4.2 RGYM CH-GL

Art. 14 Reglement über den Bildungsgang Gymnasium der Kantonsschule Glarus (Reglement Gymnasium, RGym) - Repetition

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Art. 14 Reglement Gymnasium, RGym · Repetition

1. Nicht promovierte Lernende können die vorhergehende Klasse wiederholen und werden dort definitiv aufgenommen.

2. Auf der Unterstufe bzw. von der dritten bis sechsten Klasse darf höchstens je einmal repetiert werden.

3. Provisorisch promovierte Lernende der ersten Klasse, die am Ende des Schuljahres die Promotionsbedingungen nicht erfüllen, dürfen die erste Klasse nicht wiederholen.

4. Lernende, die aus der dritten Sekundarschule oder einer entsprechenden Stufe in die dritte Klasse übertreten, können dieses Schuljahr nicht wiederholen.

5. Eine Wiederholung im Anschluss an eine nicht bestandene Maturitätsprüfung zählt nicht als Repetition im Sinne von Absatz 2.

6. Wird bei der Repetition einer Klasse der Mittel- oder Oberstufe das bisherige Wahlangebot nicht durchgeführt, so muss ein neues Fach gewählt und nachgearbeitet werden.

7. Die Schulleitung kann auf Antrag eine freiwillige Repetition bewilligen und die dafür geltenden Bedingungen festlegen.

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