IV-B.4.2
RGYM
CH-GL
Art. 13 Reglement über den Bildungsgang Gymnasium der Kantonsschule Glarus (Reglement Gymnasium, RGym) - Promotionsrhythmus
Promotion
Art. 13 Reglement Gymnasium, RGym · Promotionsrhythmus
1. Die Promotionstermine fallen für die ersten bis dritten Klassen auf die Zeugnistermine (Semesterende); für die vierten und fünften Klassen auf das Ende des Schuljahres.
2. Lernende der ersten bis dritten Klassen, welche die Promotionsbedingungen nicht erfüllen, werden provisorisch promoviert.
3. Erfüllen provisorisch promovierte Lernende am Ende der nächsten Zeugnisperiode die Promotionsbedingungen nicht, so werden sie nicht promoviert.
4. Wenn die Promotionsbedingungen am Ende der zweiten bis fünften Klassen nicht erfüllt sind, erfolgt eine direkte Nichtpromotion.