IV-B.4.1
KORROC
CH-GL
Art. 4 Reglement über die Organisation der Kantonsschule (Organisationsreglement Kantonsschule, KOR) - Zusammensetzung
Konvente - Gesamtkonvent
Art. 4 Organisationsreglement Kantonsschule, KOR · Zusammensetzung
1. Der Gesamtkonvent besteht aus allen Lehrpersonen und den vier von der Schülerorganisation bestimmten Vertreterinnen und Vertretern. Nach Bedarf können weitere Personen beigezogen werden.
2. Stimm- und Antragsrecht haben alle Lehrpersonen sowie die einzelnen Mitglieder der Vertretung der Schülerorganisation.
3. Werden Fragen der Lehrerschaft oder persönliche Belange einzelner Schülerinnen und Schüler behandelt, so hat die Vertretung der Schülerorganisation in den Ausstand zu treten.