IV-B.4.1
KORROC
CH-GL
Art. 3 Reglement über die Organisation der Kantonsschule (Organisationsreglement Kantonsschule, KOR) - Teilnahme und Verfahren
Konvente - Allgemeines
Art. 3 Organisationsreglement Kantonsschule, KOR · Teilnahme und Verfahren
1. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, an den Konventen teilzunehmen. Konvente sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Lehrpersonen anwesend ist.
2. Abstimmungen erfolgen mit offenem Handmehr. Ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten kann die geheime Abstimmung verlangen.
3. Es wird ein Protokoll geführt. Die Verhandlungen sind vertraulich.