Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-B.31.2 VSVV CH-GL

Art. 8 Verordnung über den Vollzug der Gesetzgebung zur Volksschule (Volksschulvollzugsverordnung, VSVV) - Deutsch als Zweitsprache

Sonderpädagogische Angebote der Gemeinden
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Art. 8 Volksschulvollzugsverordnung, VSVV · Deutsch als Zweitsprache

1. Für Lernende ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen führen die Gemeinden das Angebot DaZ, namentlich DaZ-Unterricht, Intensivunterricht und Intensivklassen, falls dafür ein Bedarf ausgewiesen ist.

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