IV-B.31.2
VSVV
CH-GL
Art. 8 Verordnung über den Vollzug der Gesetzgebung zur Volksschule (Volksschulvollzugsverordnung, VSVV) - Deutsch als Zweitsprache
Sonderpädagogische Angebote der Gemeinden
Art. 8 Volksschulvollzugsverordnung, VSVV · Deutsch als Zweitsprache
1. Für Lernende ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen führen die Gemeinden das Angebot DaZ, namentlich DaZ-Unterricht, Intensivunterricht und Intensivklassen, falls dafür ein Bedarf ausgewiesen ist.