IV-B.31.2
VSVV
CH-GL
Art. 7 Verordnung über den Vollzug der Gesetzgebung zur Volksschule (Volksschulvollzugsverordnung, VSVV) - Logopädie und Psychomotorik
Sonderpädagogische Angebote der Gemeinden
Art. 7 Volksschulvollzugsverordnung, VSVV · Logopädie und Psychomotorik
1. Die Logopädie unterstützt und fördert Lernende mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Kommunikationsstörungen und mit Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb.
2. Die Psychomotorik unterstützt Kinder mit fein- und grobmotorischen Bewegungsstörungen.