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IV-B.1.9 CH-GL

Art. 2 Richtlinien über Bau, Einrichtung und Betrieb der Schülerbibliotheken - Zweck der Schülerbibliothek

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Art. 2 Richtlinien über Bau, Einrichtung und Betrieb der Schülerbibliotheken · Zweck der Schülerbibliothek

1. Die Schülerbibliothek ist die zentrale Bücherei einer Schule, die dem Schüler zur Benutzung offen steht. Sie hält auf die altersentsprechende Leserinteressen abgestufte Sach- und Unterhaltungsliteratur bereit und trägt so zur Vertiefung sowie zur literarischen Erziehung bei.

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