IV-B.1.9
CH-GL
Art. 2 Richtlinien über Bau, Einrichtung und Betrieb der Schülerbibliotheken - Zweck der Schülerbibliothek
Allgemeines
Art. 2 Richtlinien über Bau, Einrichtung und Betrieb der Schülerbibliotheken · Zweck der Schülerbibliothek
1. Die Schülerbibliothek ist die zentrale Bücherei einer Schule, die dem Schüler zur Benutzung offen steht. Sie hält auf die altersentsprechende Leserinteressen abgestufte Sach- und Unterhaltungsliteratur bereit und trägt so zur Vertiefung sowie zur literarischen Erziehung bei.