Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IV-B.1.13 KIBG CH-GL

Art. 9 Kinderbetreuungsgesetz (KiBG) - Normkostenmodelle und Grundangebot

Leistungen der öffentlichen Hand
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Art. 9 KiBG · Normkostenmodelle und Grundangebot

1. Normkostenmodelle beschreiben ein Grundangebot in Tagesfamilien, Kinderkrippen und Tagesstrukturen und zeigen standardisierte Betriebskosten und ihre Finanzierung durch die Eltern und die öffentliche Hand auf.

2. Der Regierungsrat legt das Grundangebot fest und bestimmt damit die Art der Betreuung und die Dauer des Angebots.

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