IV-B.1.13
KIBG
CH-GL
Art. 9 Kinderbetreuungsgesetz (KiBG) - Normkostenmodelle und Grundangebot
Leistungen der öffentlichen Hand
Art. 9 KiBG · Normkostenmodelle und Grundangebot
1. Normkostenmodelle beschreiben ein Grundangebot in Tagesfamilien, Kinderkrippen und Tagesstrukturen und zeigen standardisierte Betriebskosten und ihre Finanzierung durch die Eltern und die öffentliche Hand auf.
2. Der Regierungsrat legt das Grundangebot fest und bestimmt damit die Art der Betreuung und die Dauer des Angebots.