Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-I.4 CH-GL

Art. 7 Geschäftsordnung der Anwaltskommission - Inkrafttreten

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Art. 7 Geschäftsordnung der Anwaltskommission · Inkrafttreten

1. Diese Geschäftsordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Glarus in Kraft.[[2]](#paragraphtext_content_fn_67668_2_2_c)

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