Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-I.3 CH-GL

Art. 6 Reglement über die Anwaltsprüfung - Form der Prüfung

Anwaltsprüfung
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Art. 6 Reglement über die Anwaltsprüfung · Form der Prüfung

1. Die Anwaltsprüfung gliedert sich in eine schriftliche und in eine mündliche Prüfung.

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