Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-I.3 CH-GL

Art. 2 Reglement über die Anwaltsprüfung - Prüfungstermine

Anwaltsprüfung
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Art. 2 Reglement über die Anwaltsprüfung · Prüfungstermine

1. Die Prüfungen finden zweimal im Jahr, jeweils im Frühjahr und im Herbst statt. Die mündliche Prüfung findet frühestens zwei Wochen nach dem Versand der schriftlichen Mitteilung des Entscheides über die Zulassung zur mündlichen Prüfung statt.

2. Die Anwaltskommission bestimmt die Anmeldungs- und Prüfungstermine und macht diese im Amtsblatt des Kantons Glarus bekannt.

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